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Alle sollen mit (EJuWo gratis)

Unsere Angebote haben jeweils einen Preis, der die Kosten deckt.
Wenn er Dir zu hoch ist, dann machen wir ihn kleiner!

Schreib uns gerne schon bei der Anmeldung ins Mitteilungsfeld, dass Du über die Bezahlung des Teilnahmebeitrags Rücksprache halten willst.
Oder nimm direkt Kontakt zu uns auf und wir schauen, was dir am besten hilft. Denkbar bis hin zu einer Komplettfinanzierung sind zum Beispiel:

Ratenzahlung

590,-€ für eine Segelfreizeit auf einmal sind ganz schön viel.
Wie wäre es denn mit monatlichen Raten? Z.B. von Januar bis Juni 85,-€ und im Juli nochmal 80,-€?

Und wenn z.B. 12 Raten besser sind: sprich uns an, das geht auch (590:12=49,17€).

Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Wusstest Du, dass Du monatlich 15,-€ Zuschuss bekommst, wenn Du oder deine Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen erhalten:

  • Kinderzuschlag,
  • Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet),
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen.

Das Geld kannst Du zum Beispiel nutzen, um anteilig die Teilnahmegebühren für eine Kinderfreizeit zu bezahlen.
Wenn Du z.B. im Juni mit uns wegfährst, würdest Du 6x15,-€ = 90,-€ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen (wenn Du das Geld noch nicht für andere Dinge benutzt hast).
Mehr Infos findest Du unter z.B. beim Familienportal oder direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Oder Du meldest dich direkt bei uns und wir beraten Dich.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/bildungspaket.html

Zuschuss aus der Diakoniekasse deiner Kirchengemeinde

Jede Kirchengemeinde sammelt Spenden um Menschen zu unterstützen.
Dieses Geld kommt in die sogenannte Diakoniekasse.
Du hast gerade nicht genügend Geld, um eine unserer Freizeiten zu bezahlen?
Dann ist die Diakoniekasse für dich da.
Einen Einkommensnachweis oder den Bezug staatlicher Sozialleistungen brauchst du nicht.
Melde Dich einfach bei uns oder bei deiner Kirchengemeinde.

Zuschuss von unserem Alle-sollen-mit-Konto

Manchmal im Leben reicht Ratenzahlung nicht aus, das Bildungs- und Teilhabepaket kommt nicht in Frage und irgendwie ist unklar: gibt es eine Kirchengemeinde, die für mich zuständig ist und mir Geld aus ihrer Diakoniekasse zur Verfügung stellt.
Macht nichts! Denn seit 2023 haben wir unser Alle-sollen-mit-Konto.
Hier landen Spenden von Menschen, die anderen die Teilnahme an Aktionen, Freizeiten und Seminaren der Evangelischen Jugend ermöglichen wollen.
Also für Dich!
Melde Dich und wir schauen, wie viel individuelle Ermäßigung Du brauchst und dann kriegst Du sie.

Zuschuss aus der Jugendkollekte der Landeskirche Braunschweig

Alle bisherigen Zuschussmöglichkeiten kommen nicht in Frage oder reichen nicht aus?
Sogar dafür gibt es eine Lösung:
In unserer Landeskirche werden einmal im Jahr in sämtlichen Kirchengemeinden in den Gottesdiensten Spenden für die sogenannte „Jugendkollekte“ gesammelt. Dieses Geld ist dafür gedacht, Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten zu ermöglichen, bei denen andere Zuschussmöglichkeiten nicht in Frage kommen oder nicht ausreichen.
Die Beantragung übernehmen wir. Ein kurzes Gespräch mit der Schilderung der persönlichen Verhältnisse reicht. Einen Einkommensnachweis oder den Bezug staatlicher Sozialleistungen brauchen wir nicht.
Übrigens: Auch Kinder und Jugendliche, die keiner evangelischen Kirchengemeinde angehören können hier Geld bekommen.

Geschwisterermäßigung

Du hast noch ein älteres Geschwister und das ist in den gleichen Ferien unterwegs? Dann können wir die bei Bedarf eine Geschwisterermäßigung von 10,-€ pro Freizeitentag auf deinen Teilnahmebeitrag gewähren (natürlich maximal nur so viel, wie der Teilnahmebeitrag beträgt).

Melde dich einfach bei uns, dann klären wir alles weitere.

FAQ:
Muss mein älteres Geschwister bei der EJuWo unterwegs sein?

Nein, muss es nicht. Wenn du z.B. auf Kinderfreizeit bist und dein Geschwister ist mit uns segeln, sehen wir das natürlich direkt.
Wenn es aber stattdessen auf Pfadfinderlager oder mit der freiwilligen Feuerwehr unterwegs ist, bekommt du trotzdem eine Geschwisterermäßigung.
Das einzige, was wir brauchen, ist eine kurze Bestätigung des anderen Trägers.


 

Zu unseren Angeboten sind alle Kinder und Jugendlichen eingeladen.
Niemand soll aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen!

Verschenk einen Freizeittag

Hast Du Lust, einem anderen Menschen eine Freude zu machen?

Dann überweise uns 15,-€ auf unser Alle-sollen-mit-Konto.

Evangelische Jugend steht für ein freundliches, weltoffenes und tolerantes Miteinander. Daher sind in der Ev. Jugend Rassismus, Sexismus, Homophobie und weitere Formen von Menschenfeindlichkeit nicht erwünscht.