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Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Die Freizeiten, Fahrten, Seminare und Aktionen der Evangelischen Jugend in der Propstei Wolfenbüttel werden im Sinne einer christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt sich bereit, sich der Maßnahme ganz anzuschließen und sich in die Gemeinschaft einzubringen.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Den Maßnahmen des Trägers kann sich grundsätzlich jede*r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Auch Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sind willkommen, jedoch muss die Möglichkeit der Teilnahme je nach Art der Veranstaltung individuell geprüft werden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck des Trägers. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei volljährigen Teilnehmenden sind auch Anmeldungen per Mail ohne Unterschrift bindend.

Mit dem Übersenden einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden kommt der Vertrag zustande. Sollte die Freizeit bereits belegt sein, wird der*die Anmeldende umgebend benachrichtigt und hat die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind.

Sollte eine Maßnahme wider Erwarten mit einem Überschuss abschließen, erklären sich die Teilnehmenden bereit, den überschüssigen Betrag als Spende für den Veranstalter zur Verfügung zu stellen, soweit dieser die Summe von 10,00 Euro pro Teilnehmenden nicht übersteigt. Eine Spendenbescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und ggf. einer Anzahlungsaufforderung zahlen Sie bitte wie auf dieser angegeben. Bis zu vier Wochen vor Beginn der Maßnahme ist der Restbetrag zu zahlen. Bei Seminaren und Aktionen muss der Teilnahmebeitrag spätestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme eingegangen sein. Die Höhe des Teilnahmebetrages hängt von der Zugehörigkeit zum jeweiligen Landkreis ab, da unterschiedliche Zuschüsse gewährt werden.

4. Rücktritt des Teilnehmenden

Der*die Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen von der Fahrt müssen schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen mit Unterschrift der Erziehungsberechtigen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Träger. Tritt die*der Teilnehmer*in zurück oder tritt sie*er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann der Träger einen angemessenen pauschalen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dieser beträgt zwischen ab dem 42. Tag vor Beginn 33% des Freizeitpreises, ab dem 21. Tag vor Beginn 60% des Reisepreises und ab dem 7. Tag vor Beginn der Freizeit 90% des Freizeitpreises.

Lässt sich ein*e Teilnehmer*in durch eine geeignete Ersatzperson vertreten oder tritt der Teilnehmende mehr als 42 Tage vor Freizeitbeginn zurück, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro berechnet.

Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem*der Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Absage der Freizeitmaßnahme durch den Träger

Wird eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit kurzfristig abzusagen. Den eingezahlten Teilnahmebetrag erhält der*die Teilnehmende in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Haftungsausschlüsse

Der Träger haftet als Veranstalter der Maßnahme für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen.

Haftungsausschluss besteht unter anderem, wenn Teilnehmende aufgrund ihrer Verhaltensweisen (grobe Verletzung der Anweisungen der Leitung, Gefährdung anderer Teilnehmenden, aus gesundheitlichen Gründen oder Heimweh) die Heimreise antreten müssen. In solchen Fällen erfolgt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten. Kosten für die Heimfahrt und weitere entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

7. Zuschussbeantragung, Datenweitergabe an Dritte

Bei unseren Maßnahmen sind wir auf die Unterstützung durch Zuschüsse von kirchlichen und kommunalen Stellen, sowie vom Land Niedersachen angewiesen. Daher behalten wir uns vor, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und an zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche Stellen weiterzugeben. An unbefugte Dritte werden keine Daten weitergegeben.

8. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erfolgt durch die Evangelische Jugend der Propstei Wolfenbüttel. Zum Zwecke der Teilnahme an einer Maßnahme werden von den Teilnehmenden unter anderem folgende personenbezogene Daten erhoben und für die Durchführung und Abwicklung der Maßnahme verarbeitet: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum. Zum Zwecke der Versendung unseres Jahresprogramms und weiterer Veranstaltungshinweise werden diese Daten gespeichert. Nimmt der*die Teilnehmende innerhalb von fünf Jahren an keiner weiteren Maßnahme teil, werden die erhobenen Daten gelöscht. Sollen die Daten früher gelöscht werden oder möchten Sie kein Jahresprogramm zugesendet bekommen, ist dies der Evangelischen Jugend der Propstei Wolfenbüttel schriftlich mitzuteilen. Zudem sind dem Träger bereits vor der Maßnahme etwaige besondere Umstände des Teilnehmenden anzuvertrauen. Er*sie ist verpflichtet, dem Veranstalter alle nötigen Informationen, die für die korrekte Ausübung der Aufsichtspflicht notwendig sind (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungserfordernisse), mit der Anmeldung oder bei Freizeiten mit Abgabe eines Freizeitpasses mitzuteilen.

9. Einverständniserklärung für Foto- und Filmaufnahmen

Bei Veranstaltungen der Ev. Jugend werden Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit der Unterschrift unter der Anmeldung gebe ich mein Einverständnis, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen von mir bzw. von meinem Kind durch die Evangelische Jugend der Propstei Wolfenbüttel sowohl für Pressezwecke, als auch auf entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden dürfen. Die Aufnahmen können ohne Beschränkung des räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereichs auch zu Zwecken der eigenen Werbung veröffentlicht werden. Sollten Sie dieser Veröffentlichung nicht zustimmen, so ist dies bei der Anmeldung oder spätestens mit Abgabe des Freizeitpasses dem Träger mitzuteilen.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Teilnahmebedingungen 2025

Veröffentlicht am: 01.01.2025

Anmeldeformular

Veröffentlicht am: 01.01.2024

Notfallpass für Volljährige (Jugendleiter*innen)

Veröffentlicht am: 31.12.2023

Freizeitpass

Veröffentlicht am: 31.12.2023

Evangelische Jugend steht für ein freundliches, weltoffenes und tolerantes Miteinander. Daher sind in der Ev. Jugend Rassismus, Sexismus, Homophobie und weitere Formen von Menschenfeindlichkeit nicht erwünscht.